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Aktuelles

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021
Aktuelles >>

Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.

Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.

Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:

Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde

nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.

und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:

„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.

Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.

Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.

Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12

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Online Konferenz "Minister direkt" mit Martin Dulig

Datum und Uhrzeit
14.05.2020 (15:00 Uhr)
Ende
14.05.2020 (16:00 Uhr)
Referent
BVMW
Kategorie
Termine

Online Konferenz des BVMW mit dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Freistaat Sachsen, Herrn Martin Dulig.

Anmeldung bis zum 14.05.2020 um 11:00 Uhr

Sie erhalten ca. 30 Min, vor der Konferenz den entsprechenden Einwahllink per Mail.

 

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